Die Beobachtungsdistanz, das heisst die Distanz vom Fahrzeuglenker zum Fahrbahnrand, soll innerorts bei Neuanlagen 3 m betragen. Gemäss der VSS-Norm SN 640 050 ist zudem bei der Anordnung und Gestaltung von Grundstückzufahrten aus Sicherheitsgründen grundsätzlich das Ein- bzw. Ausfahren in Vorwärtsrichtung anzustreben. Bei Zufahrten von Grundstücken mit nur einem oder zwei Parkplätzen, die in eine Quartiererschliessungsstrasse münden, kann aber ausnahmsweise auch das Rückwärtsausfahren und damit ein Senkrechtparkfelder erlaubt werden.