Gesetzgebung nichts anderes festlegt. Entsprechend dem klaren Wortlaut von Art. 80 SG können die Gemeinden vom in Art. 80 SG vorgesehenen Strassenabstand abweichende Regelungen vorsehen. Die Stadt Biel hat von dieser Möglichkeit für Parkflächen im Vorgartenbereich B Gebrauch gemacht; gemäss Art. 9 des Baulinienreglements dürfen ungedeckte Abstellflächen in diesem Bereich erstellt werden und müssen dementsprechend keinen Strassenabstand einhalten.