b) Der geplante Parkplatz befindet sich teilweise in einem Vorgartenbereich B, der nach Art. 9 des Baulinienreglements der Stadt Biel11 zwar soweit zu begrünen ist, als dies die Abstimmung mit dem vorhandenen Strassenraumcharakter erfordert, in dem aber auch oberirdische, ungedeckte Abstellflächen für Motorfahrzeuge erlaubt sind. Die Stadt Biel vertritt die Auffassung, mit dieser Bestimmung habe sie bewusst und zulässigerweise einen von Art. 80 SG12 abweichenden Strassenabstand für Abstellplätze festgelegt. Eine Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Strassenabstandes sei daher nicht erforderlich.