b) Gegenstand des vorliegenden Baugesuchs ist ein Anbau an die bestehende Liegenschaft sowie die damit verbundenen Anschlussarbeiten und ein neuer Parkplatz. Diese Vorhaben sind in den Baugesuchsplänen detailliert dargestellt. Der Ist-Zustand in den Innenräumen des bestehenden Gebäudes, die vom Bauvorhaben nicht betroffen sind, muss nicht im Detail aus den Plänen ersichtlich sein. Frühere Bautätigkeiten sind zudem nicht Verfahrensgegenstand. Inwiefern in den letzten Jahren im Gebäudeinnern Umbauarbeiten vorgenommen worden sind, ist für die Beurteilung des umstrittenen Bauvorhabens nicht relevant. Die Rüge, die Baugesuchspläne seien mangelhaft, ist unbegründet.