c) Die Stadt Biel hat in ihrem Entscheid ausgeführt, es seien im Bereich des bestehenden Gebäudes keine Umbauten geplant, die eine Verbesserung des Schallschutzes erforderten. Das Projekt sehe lediglich eine Erweiterung auf dem der Liegenschaft der Einsprecherin gegenüberliegenden Aussenbereich vor, die keine Auswirkung auf die Trennwand zwischen den Häusern habe. Für den Schallschutz gegen Aussenlärm werde nur bei störenden Betrieben oder grösseren Verkehrsträgern ein Gutachten verlangt. Für den Schallschutz bei Innenlärm sei nur bei potenziell lauten Nutzungen wie Restaurants ein Schalldämmnachweis erforderlich.