3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte bei der Stadt Biel die Vorakten ein und gab ihr sowie den Beschwerdegegnern Gelegenheit, sich zur Beschwerde zu äussern. Zudem holte es beim Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis III (OIK III) einen Fachbericht zur Verkehrssicherheit des geplanten Parkplatzes ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zu diesem Bericht zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. 4. Auf die Rechtsschriften und den Fachbericht des OIK III wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.