Weiter macht sie geltend, die Bauprofile entsprächen nicht den Angaben im Baugesuch, es sei unklar, ob genügend Fahrradabstellplätze vorgesehen seien und beim neuen Parkplatz würden die erforderlichen Sichtbermen nicht eingehalten. Der Parkplatz führe zudem zu zusätzlichen Immissionen. Schliesslich seien in den Plänen die 2012 getätigten Umbauarbeiten im Gebäudeinnern nicht ersichtlich und die Vorinstanz habe ihren Entscheid ungenügend begründet und damit das rechtliche Gehör verletzt.