1. Die Beschwerdegegner reichten am 25. Mai 2016 ein Baugesuch bei der Stadt Biel ein für einen Anbau an das bestehende Doppeleinfamilienhaus und das Erstellen eines Autoabstellplatzes auf Parzelle Biel Grundbuchblatt Nr. F.________ Die Parzelle liegt in der Bauzone 2, Mischzone A. Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Gesamtbauentscheid vom 17. Oktober 2016 wies die Stadt Biel die Einsprache ab und erteilte dem Bauvorhaben die Baubewilligung.