ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde abgewiesen (VGE 2017/181) RA Nr. 110/2016/169 Bern, 24. Mai 2017 in der Beschwerdesache zwischen Frau A.________ Beschwerdeführerin vertreten durch Herrn Rechtsanwalt B.________ und Herrn C.________ Beschwerdegegner 1 Frau D.________ Beschwerdegegnerin 2 beide vertreten durch Frau Fürsprecherin E.________ sowie Einwohnergemeinde Biel, Präsidialdirektion, Dienststelle Planungs- und Baurecht, Zentralstrasse 49, 2501 Biel/Bienne