a) Die zusammengebauten Terrassenhäuser der Parteien wurden ursprünglich auf derselben Stammparzelle Vechigen Grundbuchblatt Nr. G.________ errichtet. Sie entstanden gegen Ende der 1970er-Jahre im Rahmen einer Arealüberbauung gestützt auf die Überbauungsordnung (ÜO) V "I.________".6 Diese ÜO ist gemäss Art. 15 GBR7 nach wie vor in Kraft. 5 BGE 134 I 83 E. 4.1; Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 52 N. 6 ff. 6 Überbauungsordnung V "I.________", am 20. Oktober 1972 durch die Gemeinde Vechigen beschlossen und