5. Gegen den Bauabschlag (Ziff. 3.2. des angefochtenen Entscheids) reichte der Beschwerdeführer am 10. November 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die teilweise Aufhebung des Bauentscheids vom 3. Oktober 2016 sowie die vollumfängliche Bewilligung des Baugesuchs vom 18. September 2015 und der Projektänderung vom 22. Februar 2016. Eventualiter beantragt der Beschwerdeführer die Rückweisung an die Vorinstanz. Mittels Verfahrensantrag verlangte der Beschwerdeführer zudem, die BVE solle in einer Zwischenverfügung die Rechtskraft von Ziff.