3. Nachdem die Parteien an der Einigungsverhandlung vom 16. Dezember 2015 keine Einigung erzielen konnten, reichte der Beschwerdeführer am 22. Februar 2016 eine Projektänderung ein. Darin verzichtete er auf die Überdachung des bestehenden Balkons auf der Südseite. Im Übrigen hielt er am geplanten Bauvorhaben, namentlich an der Wohnraumerweiterung auf der westlichen Terrasse, fest.