2. Gegen dieses Baugesuch erhoben die Beschwerdegegner Einsprache. Die Beschwerdegegner bewohnen das Einfamilienhaus F.________ weg 15b (Parzelle Vechigen Grundbuchblatt Nr. H.________), welches westlich unmittelbar an die Terrasse des Gebäudes des Beschwerdeführers angrenzt. Die Grundstücksgrenze der beiden Parzellen Vechigen Grundbuchblatt Nr. G.________ und Nr. H.________ verläuft genau entlang der zusammengebauten Einfamilienhäuser F.________ weg 15a und 15b.