Heimatschutz Einsprache erhob, durfte die Beschwerdeführerin nicht mehr darauf vertrauen, dass die Bewilligung erteilt werde. Im Übrigen äusserten Vertreter der Gemeinde im Laufe des Projektänderungsverfahrens mehrmals ihre Vorbehalte gegenüber den Balkongeländern aus Glas.32 Selbst wenn sich der Bauverwalter zu Beginn des Verfahrens anders geäussert haben sollte, verhielt sich die Gemeinde spätestens ab dem 26. Mai 2016 konsequent und widerspruchsfrei. Sie signalisierte mehrmals ihre skeptische Haltung gegenüber dem Glasgeländer.