Aus dem Fachbericht ergibt sich somit, dass es in Mürren ortsüblich ist, bei Wohnbauten die Balkonbrüstungen an das Fassadenmaterial anzupassen und bei einem Holzbau somit in Holz auszuführen. Die Fotodokumentation in der Beilage zur Beschwerde stellt diese Beurteilung nicht in Frage, zeigt sie doch nur ein paar wenige Wohnbauten aus der Ortschaft Mürren, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, und lediglich ein einziges Wohngebäude, das eine halbwegs vergleichbare Glasbrüstung aufzuweisen scheint. Dieses Gebäude befindet sich aber nicht in der Baugruppe E. Auch die Fotobeilage zur Stellungnahme vom 12. Januar 2017 führt zu keinem anderen Ergebnis.