des Berner Heimatschutzes sowie unter Berücksichtigung der im Bauinventar13 der Gemeinde enthaltenen Bilder der benachbarten Baudenkmäler fraglich. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb einer Baugruppe und in der Nähe von denkmalpflegerisch wertvollen Objekten. An die architektonische Gestaltung sind deshalb höhere Anforderungen zu stellen, als in einem durchschnittlichen, heterogenen Ortsbild. Ob das Bauvorhaben unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse den Anforderungen einer guten Gesamtwirkung entspricht, kann jedoch offen gelassen werden, da die Vorinstanz den Bauabschlag nicht aus diesem Grund erteilt hat.