In seiner Einsprache vertrat der Berner Heimatschutz noch die Auffassung, Glasgeländer seien im gewachsenen Ortsbild nicht verträglich und sollten speziell in einer Baugruppe nicht bewilligt werden. Im Übrigen passe das moderne Glasgeländer auch nicht zu der doch eher traditionellen Holzbauarchitektur. Nach einer Besprechung mit der Bauherrschaft zog er seine Einsprache zurück mit der Begründung, die Lage des Objektes am Rande der Baugruppe habe wenig Bezug zum bautypologischen traditionellen Ortsbild von Mürren. Das angrenzende Schutzobjekt auf Parzelle Nr. D.________ zeichne sich durch eine moderne Architektur aus.