In ihrem Fachbericht vom 25. Februar 20169 zur ersten Projektänderung hielt die kantonale Denkmalpflege unter anderem fest, die nun vorgesehene Fassadengestaltung mit weniger traditionellen Fenstern und Balkonen sei aus ihrer Sicht ebenfalls möglich. Im Zusammenhang mit der vorliegend zu beurteilenden Projektänderung teilte die kantonale Denkmalpflege mit, sie verzichte auf weitere Stellungnahmen zu diesem Vorhaben.10 Aus denkmalpflegerischer Sicht ist somit die Fassadengestaltung von untergeordneter Bedeutung für die Baugruppe E.