In ihrem Fachbericht vom 21. September 20158 zum ursprünglichen Baugesuch hielt die kantonale Denkmalpflege fest, das etwas höhere Volumen des Ersatzbaus für die nicht eingestufte Liegenschaft beeinträchtige das Nachbargebäude oder die Baugruppe Mürren nicht in wesentlichem Masse. Zur Fassadengestaltung des den traditionellen Chaletbau imitierenden Neubaus nehme sie nicht Stellung. In ihrem Fachbericht vom 25. Februar 20169 zur ersten Projektänderung hielt die kantonale Denkmalpflege unter anderem fest, die nun vorgesehene Fassadengestaltung mit weniger traditionellen Fenstern und Balkonen sei aus ihrer Sicht ebenfalls möglich.