BauG). Das vorbestehende Gebäude der Beschwerdeführerin ist zwar selber nicht eingestuft. In seiner Nachbarschaft befinden sich aber mehrere erhaltenswerte Gebäude, beispielsweise das Appartementhaus K.________ auf der Nachbarparzelle Nr. E.________ oder das Wohnhaus I.________ auf der Nachbarparzelle G.________. In der Nähe befinden sich zudem die als schützenswert eingestufte englische Kirche auf Parzelle Nr. H.________, sowie die als erhaltenswert eingestuften Gebäude I.________ (Wohnhaus, Parzelle Nr. J.________) und K.________ (Doppelscheune, Parzelle Nr. L.________). Die Baugruppe E ist im Bauinventar der Gemeinde wie folgt beschrieben: