3. In ihrer Stellungnahme vom 29. November 2016 beantragt die Gemeinde Lauterbrunnen, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, da die Anwaltsvollmacht nicht korrekt unterzeichnet sei. Falls auf die Beschwerde eingetreten werde, sei sie abzuweisen. Zur Begründung führt sie insbesondere aus, ein reines Glasgeländer passe nicht ins Dorfbild von Mürren. Sie dulde keine rechtswidrigen Zustände. Eine behördliche Zusicherung, die Glasgeländer würden bewilligt, sei nie erfolgt.