2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 31. Oktober 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauentscheides vom 29. September 2016 und die Bewilligung der Projektänderung. Eventualiter sei der Bauentscheid zur rechtlichen Begründung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Zur Begründung führt sie insbesondere aus, die Bedenken der Baugestaltungskommission und der Vorinstanz seien unbegründet. Durch das Glasgeländer komme die Holzfassade sehr schön zur Geltung. In Mürren gebe es zahlreiche Beispiele von Balkongeländern aus unterschiedlichen Materialien.