Aus diesem Grund werde sie diese geplante Änderung der Baugestaltungskommission unterbreiten. Die unbestrittenen Änderungen würden separat beurteilt. Am 19. August 2016 bewilligte die Gemeinde eine dritte Projektänderung. Diese betraf die Fenstergrössen sowie die Einteilung der Fenster und Türen im Erdgeschoss strassenseitig. Die umstrittene Änderung der Balkongeländer unterbreitete sie der Baugestaltungskommission. Diese empfahl die Ablehnung der Glasgeländer, da diese in Mürren ortsfremd seien. Mit Entscheid vom 29. September 2016 erteilte die Gemeinde deshalb den Bauabschlag.