Er machte geltend, Glasgeländer seien im gewachsenen Ortsbild nicht verträglich. Die Gemeinde informierte die Beschwerdeführerin am 19. Juli 2016 über die Einsprache und teilte ihr mit, sie stehe dem Glasgeländer ebenfalls skeptisch gegenüber, da es nicht zu der Holzarchitektur passe. Nach einer Besprechung mit der Beschwerdeführerin zog der Berner Heimatschutz seine Einsprache wieder zurück. Die Gemeinde teilte der Beschwerdeführerin daraufhin am 12. August 2016 mit, sie habe nach wie vor eine skeptische Haltung gegenüber dem Glasgeländer. Aus diesem Grund werde sie diese geplante Änderung der Baugestaltungskommission unterbreiten.