1. Die Beschwerdeführerin reichte am 13. August 2015 bei der Gemeinde Lauterbrunnen ein Baugesuch ein für den Teilabbruch und Wiederaufbau des Wohn- und Geschäftshauses auf Parzelle Lauterbrunnen Grundbuchblatt Nr. C.________. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Gewerbezone. Zudem befindet sie sich gemäss Bauinventar der Gemeinde Lauterbrunnen im Perimeter der Baugruppe E (Mürren). Mit Gesamtentscheid vom 27. Oktober 2015 erteilte der Regierungsstatthalter von Interlaken- Oberhasli die Bewilligung. Am 24. März 2016 bewilligte die Gemeinde Lauterbrunnen der Beschwerdeführerin eine erste Projektänderung. Diese betraf die Fassadengestaltung, die Dacheindeckung und die Balkongeländer.