Aufgrund seiner mündlichen Auskunft vom 2. November 2016, wonach er keine Beschwerde habe erheben wollen, stellte das Rechtsamt der BVE die Unterlagen wieder dem Regierungsstatthalteramt zu. Entgegen seiner mündlichen Auskunft bei der BVE hielt der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 6. November 2016 (Eingang am 8. November 2016) an der erhobenen Beschwerde fest und begründete diese zusätzlich. Er beantragt, die Verfügung vom 18. Oktober 2016 sei aufzuheben und "das gesamte Verfahren für die jeweiligen Projektänderungen entsprechend den Vorschriften neu aufzulegen."