auf Parzelle Dotzigen Gbbl.-Nr. D.________. Das Regierungsstatthalteramt hielt darin fest, am 26. September 2016 sei eine Projektänderung eingegangen. Es zählte die vorgenommenen Änderungen auf und erwog, das Verfahren könne nach Anhörung der Verfahrensbeteiligten und allenfalls neu von der Projektänderung betroffenen Dritten ohne (erneute) Publikation fortgesetzt werden, wenn keine öffentlichen oder wesentlichen nachbarlichen Interessen zusätzlich betroffen seien. Es zählte die allenfalls neu von der Projektänderung betroffenen Dritten auf und gab diesen, der Gemeinde und den Einsprechenden die Möglichkeit, sich bis am 14. November 2016 schriftlich zur Projektänderung zu äussern.