b) Vom 23. Oktober bis 24. November 2014 legte die Gemeinde Herzogenbuchsee die Ortsplanungsrevision 2012/2013 öffentlich auf. Am 14. Dezember 2014 beschloss die Gemeindeversammlung diese Ortsplanungsrevision. In der Folge genehmigte der Gemeinderat am 9. März und 7. September 2015 zwei geringfügige Änderungen an dieser Revision. Die Ortsplanungsrevision beinhaltet unter anderem ein neues Baureglement, wobei Art. 15 GBR (Antennen) wie folgt lautet: 1 Als Antennenanlagen (Antennen) gelten Anlagen, die dem draht- und kabellosen Empfang sowie der draht- und kabellosen Übermittlung von Signalen für Radio, Fernsehen, Amateurfunk, Mobilfunk, Betriebsfunk u.a. dienen.