Da er sich inmitten von Bauzonen und damit innerhalb des Siedlungsgebiets befindet, dürfte er ebenfalls der Bauzone zuzurechnen sein.1 Zwar ist der neue Zonenplan, was die ZPP E betrifft, noch nicht rechtskräftig genehmigt und insofern noch nicht gültig (siehe dazu unten Erwägung 2.b). Im alten Zonenplan scheint der Standort aber noch 1 Vgl. dazu VGE 22818 vom 12.11.2007, E. 4 RA Nr. 110/2016/159 2