1. Die Beschwerdeführerin reichte am 23. März 2016 bei der Gemeinde Herzogenbuchsee ein Baugesuch ein für den Antennenaustausch am bestehenden Mobilfunkmast auf Parzelle Herzogenbuchsee Grundbuchblatt Nr. B.________. Der Standort befindet sich im neuen Zonenplan ausserhalb des Perimeters der Zone mit Planungspflicht (ZPP) E unmittelbar neben der Bahnlinie und ist als weisse Fläche dargestellt. Da er sich inmitten von Bauzonen und damit innerhalb des Siedlungsgebiets befindet, dürfte er ebenfalls der Bauzone zuzurechnen sein.1