1. Die Beschwerdeführerin reichte am 6. April 2016 bei der Gemeinde Herzogenbuchsee ein Baugesuch ein für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage mit neuen Antennen auf Parzelle Herzogenbuchsee Grundbuchblatt Nr. B.________. Die Parzelle liegt im Perimeter der Überbauungsordnung (ÜO) Heimenhausenfeld. Mit Verfügung vom 27. September 2016 sistierte die Gemeinde das hängige Baubewilligungsverfahren bis zur Genehmigung von Art. 15 GBR1 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR).