1. Die Beschwerdeführerin reichte am 27. Juli 2016 bei der Gemeinde Herzogenbuchsee ein Baugesuch ein für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage mit neuen Antennen und die Installation neuer Antennen an der Fassade auf Parzelle Herzogenbuchsee Grundbuchblatt Nr. B.________. Die Parzelle liegt in der Arbeitszone 1993. Mit Verfügung vom 14. Oktober 2016 sistierte die Gemeinde das hängige Baubewilligungsverfahren bis zur Genehmigung von Art. 15 GBR1 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR).