2. Die Verfahrenskosten von Fr. 600.00 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. RA Nr. 110/2016/155 13 IV. Eröffnung - A.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Emmental, A-Post - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Lützelflüh, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben