c) Die Beschwerdeführerin bemängelt, dass das Regierungsstatthalteramt ihrem Antrag auf Durchführung eines Augenscheins nicht nachgekommen sei. Ein Augenschein hätte nach ihrer Ansicht dazu dienen können, dass sich der zuständige Sachbearbeiter des Regierungsstatthalteramts vor Ort ein Bild hätte machen können und ihr anhand von Plänen und Messungen vor Ort genau hätte aufzeigen können, was nicht mit den bewilligten Plänen übereinstimme.