Die Fotos in den Vorakten11 erwecken den Anschein, dass etwa auf der Nordseite der Zufahrtsstrasse ein weiterer, fix installierter Container erstellt wurde, welcher noch nicht bewilligt war. Ohne den Situationsplan und den Umgebungsgestaltungsplan war damit die Baubewilligungsbehörde nicht in der Lage, das Vorhaben zu beurteilen. Bereits aus diesem Grund ist das Regierungsstatthalteramt zu Recht von einem formell mangelhaften Baugesuch ausgegangen.