umgestaltet wird. Ohne diese Pläne fehlen wesentliche Angaben, welche die Baubewilligungsbehörde für die Prüfung des Baugesuchs benötigt. So bleibt es etwa unklar, ob und falls ja welche Veränderungen auf den Bauparzellen sonst noch vorgenommen wurden; die eingereichten Grundriss-, Fassaden- und Schnittplänen geben nur Aufschluss über die Lagerhalle und deren unmittelbare Umgebung, nicht jedoch über die ganzen Bauparzellen. Die Fotos in den Vorakten11 erwecken den Anschein, dass etwa auf der Nordseite der Zufahrtsstrasse ein weiterer, fix installierter Container erstellt wurde, welcher noch nicht bewilligt war.