Auf dieser Kopie hat der Projektverfasser die vom Dekret verlangten baupolizeilichen Angaben einzutragen. Deren Richtigkeit und Vollständigkeit sind vom zuständigen Gemeindeorgan zu bescheinigen.9 Neben dem Situationsplan wäre für die Beurteilung des vorliegenden Bauvorhabens zudem ein Umgebungsgestaltungsplan (Art. 14 Abs. 1 Bst. d BewD) notwendig, zumal zahlreiche Änderungen im Vergleich zum 2012 bewilligten Zustand die Umgebung der Halle betreffen. Art. 4 GBR10 hält ausdrücklich fest, dass ein Umgebungsgestaltungsplan eingereicht werden muss, wenn die Umgebung neu oder 8 BVR 1990, S. 223 E. 2. 9 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 34 N. 22.