Auf diese Vorbringen ist nicht einzutreten. Dies gilt auch für die mit Verweis auf eine andere, im Jahr 1996 bewilligte Hundeschule vorgebrachte Rüge, das Regierungsstatthalteramt würde willkürlich Bewilligungen erteilen. 3. Formelle Anforderungen an ein Baugesuch a) Das Regierungsstatthalteramt kam im angefochtenen Entscheid vom 22. September 2016 nach Ausführungen zu den formellen Anforderungen an ein Baugesuch zu folgendem Schluss (Ziff. 3.2):