verletzt oder inwiefern Sachverhaltselemente unrichtig oder unvollständig festgestellt worden sind.6 Gemäss Seite 3 der Beschwerdeschrift fordert die Beschwerdeführerin die Ablehnung des Nichteintretensentscheids. Zusammen mit den Ausführungen in der Beschwerde kann der Antrag der Beschwerdeführerin dahingehend verstanden werden, dass sie sinngemäss die Aufhebung des Nichteintretensentscheids und die Weiterführung des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens beantragt. Dem Antragserfordernis einer Laienbeschwerde ist damit Genüge getan. Fraglich ist dagegen, ob die Beschwerdeführerin die Anforderungen an die Begründung der Beschwerde erfüllt. In der Beschwerde wird zur Begründung auf die