Mit Entscheid vom 22. September 2016 trat das Regierungsstatthalteramt auf das Baugesuch (Projektänderung) vom 17. Juli 2015, revidiert am 10. Juli 2016, nicht ein. Gleichzeitig wurde die Gemeinde angewiesen, das Wiederherstellungsverfahren im Sinne der Erwägungen durchzuführen. 3. Gegen diesen Nichteintretensentscheid reichte die Beschwerdeführerin am 18. Oktober 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt sinngemäss die Aufhebung des Nichteintretensentscheids und die Weiterführung des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens.