Nach weiteren Korrespondenzen und Hinweisen seitens des Regierungsstatthalteramts, was an den Plänen zu korrigieren/ergänzen sei, reichte die Beschwerdeführerin am 11. Juli 2016 angepasste Projektpläne (datierend vom 10. Juli 2016) ein. Gleichentags informierte der zuständige Sachbearbeiter des Regierungsstatthalteramts die Beschwerdeführerin mittels elektronischem Schreiben, die Unterlagen würden immer noch nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und seien nochmals zu überarbeiten. Neue Planunterlagen gingen danach nicht mehr ein.