Nachdem die Beschwerdeführerin am 3. Mai 2016 überarbeitete Pläne einreichte (Revisionsdatum vom 27. April 2016), stellte das Regierungsstatthalteramt mit Schreiben vom 6. Juni 2016 erneut fest, dass diese Pläne nicht den Vorschriften entsprechen. Die Beschwerdeführerin erhielt nochmals eine Frist bis zum 11. Juli 2016, formell korrekte Projektpläne einzureichen. Mit elektronischem Schreiben vom 13. Juni 2016 verlangte die Beschwerdeführerin eine Besprechung vor Ort, was vom Regierungsstatthalteramt mit elektronischem Schreiben vom 15. Juni 2016 abgelehnt wurde.