Mit Schreiben vom 9. Dezember 2015 teilte die Beschwerdeführerin mit, sie halte an der eingereichten Projektänderung fest. Am 1. März 2016 richtete das Regierungsstatthalteramt ein weiteres Schreiben an die Beschwerdeführerin und führte darin aus, sowohl für eine Projektänderung als auch für ein neues Baugesuch seien überarbeitete Pläne notwendig, da die eingereichten Pläne den Anforderungen nicht genügen würden. Der Beschwerdeführerin wurde eine letzte Frist bis am 30. April 2016 zur Einreichung der neuen Baugesuchsunterlagen oder der überarbeiteten Projektänderungsunterlagen gewährt.