Da die Pläne nach Ansicht des Regierungsstatthalteramts unklar und ungenügend waren, führte dieses am 10. September 2015 im Beisein der Beschwerdeführerin einen Augenschein vor Ort durch. Gestützt auf diese Besichtigung teilte das Regierungsstatthalteramt der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 24. November 2015 mit, die ausgeführten Arbeiten könnten nicht mehr im Rahmen einer Projektänderung durchgeführt werden. Die Beschwerdeführerin wurde aufgefordert, für die bereits ausgeführten und die anstehenden Arbeiten ein neues Baugesuch einzureichen.