2. Die Gemeinde stellte in der Folge fest, dass das Bauvorhaben nicht gemäss den bewilligten Plänen gebaut wurde und zudem weitere unbewilligte Bauten erstellt wurden. Mit Schreiben vom 12. Dezember 2014 an die Beschwerdeführerin umschrieb die Gemeinde die nicht bewilligten Gegenstände und forderte diese auf, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Die Beschwerdeführerin reichte am 27. August 2015 Pläne einer Projektänderung ein (mit Datum vom 17. und 31. Juli 2015).