Gestützt auf diese Grundsätze wird das Honorar der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerinnen 5 bis 8 festgesetzt auf Fr. 4'675.-- (zuzüglich Mehrwertsteuer von Fr. 280.50 (3/4 von Fr. 374.--). Hinzu kommen Auslagen von Fr. 340.--, was Parteikosten von total Fr. 5'295.50 ergibt. Diese Kosten hat die Gemeinde Saanen zu übernehmen. Die Kostennote des Anwaltes des Beschwerdegegners gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Gemeinde Saanen hat somit dem Beschwerdegegner die gesamten Parteikosten von Fr. 2'727.-- (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen.