Die Parteikosten umfassen den durch die berufsmässige Parteivertretung anfallenden Aufwand (Art. 104 Abs. 1 VRPG). Nach Art. 11 Abs. 1 PKV35 beträgt das Honorar in verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren Fr. 400.-- bis Fr. 11'800.-- pro Instanz. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG36). Die Rechtsvertreter der Beschwerdeführerinnen 5 bis 8 machen in ihrer Kostennote vom 13. Januar 2017 für das Verfahren Kosten in der Höhe von Fr. 10'951.20 (Honorar Fr. 9'800.--, Mehrwertsteuer Fr. 811.20) geltend. Im