31 BGE 123 II 74 E. 3b RA Nr. 110/2016/152 14 Aufschlüsselung der Tätigkeiten) im Bereich der Post-Zustellstelle stattfinden werden. Anschliessend ist ein Bericht des beco einzuholen. In diesem Zusammenhang wird auch zu berücksichtigen sein, dass das in der WG3 vorgesehene Bauvorhaben (Empfindlichkeitsstufe III) in südwestlicher Richtung an die W3a angrenzt (Empfindlichkeitsstufe II). Für die Beurteilung massgebend ist die Empfindlichkeitsstufe des Gebietes, wo der Lärm einwirkt.32