c) Immissionen sind Gegenstand sowohl des Bau- und Planungsrechts als auch der Umweltschutzgesetzgebung und des zivilen Nachbarrechts. Der baurechtliche Immissionsschutz befasst sich mit den Immissionen unter den Gesichtspunkten der Nutzungsordnung und der Siedlungsgestaltung.20 Das Umweltschutzrecht dagegen bezweckt den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen und ihren Lebensräumen gegen 18 Bauentscheid vom 22. September 2016, E. 5f 19 Bauentscheid, a.a.O., E. 5f 20 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 24 N. 3 und N. 9 RA Nr. 110/2016/152 11