Die Gemeinde Saanen hat hinsichtlich der Lärmimmissionen keine Abklärungen vorgenommen; sie hat weder eine Lärmprognose eingeholt, noch genauere Angaben zum Betrieb der Post-Zustellstelle verlangt. Sie verweist in ihrem Bauentscheid einzig auf den Amtsbericht des Amtes für Wirtschaft (beco) vom 31. März 2016 der die Fachbereiche «Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz» und «Immissionsschutz» umfasse18. Das beco habe ausgeführt, dass das Projekt nach den kantonalen Gesetzesgrundlagen nicht erfasst werden müsse. Im angefochtenen Entscheid führt die Gemeinde Saanen aus, dass eine zeitliche Verschiebung des aus dem Anlieferverkehr entstehenden Lärms nicht auszuschliessen sei.